Erstellung von Energieausweisen gemäß EnEV
Energiebedarfsausweis - Energieverbrauchsausweis

Allgemeine Infos zum Energieausweis

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ist die Einführung von Energieausweisen für bestehende Gebäude am 01.10.2007 in Kraft getreten. Dies hat eine energetische Bewertung aller Gebäude in Deutschland zur Folge. Durch diese Verordnung wurde Europäisches Recht umgesetzt.

Ab 01.10.2009 ist die EnEV 2009 für Energieausweise bei Neubau und Bestand mit den leicht geänderten Anforderungen zu beachten.

Es wird zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis unterschieden. Der Ausweis dient als Nachweis der Energieeffizienz von Wohngebäuden. Ziel ist es, einen Anreiz zur Erhöhung der Energieeffizienz (Verringerung des Energieverbrauches) zu geben und damit den Ausstoß von CO2 (Kohlendioxid) zu verringern.

Wann wird ein Energieausweis verpflichtend?

  • Für Neubauten ist der Energieausweis sofort vorzulegen. Bei Verkauf, Vermietung, Leasing oder Verpachtung gilt das Gleiche.
  • Für Wohngebäude ist ein Energieausweis ab dem 01.01.2009 vorzulegen.
  • Für Nichtwohngebäude ist ein Energieausweis ab dem 01.07.2009 vorzulegen.
  • Es besteht eine Aushangpflicht für öffentliche Nichtwohngebäude bei einer NGF (Nettogrundfläche) > 1.000 m².

Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind denkmalgeschützte Gebäude. Hier soll verhindert werden, dass das Erscheinungsbild von Baudenkmälern durch einen erhöhten Modernisierungsdruck beeinträchtigt wird.

http://www.dena-energieausweis.de

Welcher Energieausweis ist notwendig?

Einen Energiebedarfsausweis benötigt man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Ausnahme besteht für Gebäude, bei denen beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht wurde. In einem solchen Fall ist auch ein Energieverbrauchsausweis zulässig.

Für alle anderen Bestandsgebäude, auch für kleine Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.dena.de